Privatpatient als GKV-Mitglied? Mit dem Kostenerstattungsverfahren!

Liebe Makler-Kollegen,

heute möchten wir eine besondere Form der Krankenzusatzversicherung in den Fokus rücken: Tarife nach dem Kostenerstattungsverfahren.

Was verbirgt sich hinter dem „Kostenerstattungsverfahren“?

Zunächst ist jeder GKV-Versicherte dem Sachleistungsverfahren unterstellt. Das bedeutet: Er legt bei jedem Arztbesuch seine Gesundheitskarte vor und erhält eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung durch den Arzt. Von der Bezahlung des Arztes bekommt der Patient nichts mit – er erhält ja die Sachleistung (= Behandlung).

Nun hat aber jeder GKV-Versicherte (egal bei welcher Krankenkasse!) das Recht von diesem Modell abzuweichen und auf das Kostenerstattungsverfahren zu wechseln. Somit würde er bei jeder Behandlung wie ein PKV-Versicherter eine Privatrechnung beim Arzt erhalten, die er auch direkt an den Arzt bezahlen müsste.

Doch warum sollte man das wollen?

  • Um die Budgetierungen der GKV zu umgehen und nicht nur die ausreichende und wirtschaftlichste, sondern auch die beste und erfolgversprechendste Behandlungsform zu erhalten
  • Um Transparenz über die Abrechnung zu erhalten
  • Um freie Arztwahl zu haben, z.B. bei Ärzten ohne Kassenzulassung
  • Um trotz GKV-Mitgliedschaft in den Genuss des Privatpatientenstatus zu kommen (= volle Flexibilität – man bindet sich an kein System)

Wie sieht der Erstattungsprozess aus?

Im Gegensatz zur „klassischen“ Abrechnung über die Karte entsteht beim Modell des „Selbstzahlers“, wie man das Modell ebenfalls bezeichnen kann, ein Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt. Der Patient erhält also – wie ein PKV-Versicherter – eine Rechnung vom Arzt:

Quelle: Flyer der DKV Deutsche Krankenversicherung AG

 

Da die Arztrechnungen i.d.R. ein großzügiges Zahlungsziel vorgeben, muss der Kunde nicht in Vorleistung gehen und kann die Erstattungen abwarten.

Wichtig: Es muss immer eine Vorleistung der GKV erfolgen (außer Tarif BMG der DKV), sonst wird – abhängig vom Tarif – nur ein Teil der Kosten erstattet.

Und was bieten die Tarife noch?

Die Behandlung als Privatpatient ist zwar der Kern des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus schließen die Tarife aber weitere Lücken im Gesetzlichen Versicherungsschutz wie z.B.:

  • Heil- und Hilfsmittel (Zuzahlungen / bessere Ausführung)
  • Sehhilfen
  • Heilpraktiker
  • Vorsorgeuntersuchungen

Zusatztarife für Zahn und stationäre Leistungen können optional hinzuversichert werden.

Somit lässt sich ein allumfassendes „Komplett-Paket“ für den Kunden schnüren.


Für wen lohnt sich eine entsprechende Zusatzversicherung?

  • Familien, die aufgrund des Beitrags nicht vollständig in die PKV wechseln möchten
  • Kunden, die sich unsicher sind, ob die PKV für sie „das Richtige“ ist oder die Bürgerversicherung kommen sehen
  • Eltern für Ihre Kinder

Was bietet der Markt?

Am Markt tummeln sich nur wenige Anbieter, die den Bereich „Kostenerstattung“ bespielen.

Im Anhang finden Sie zwei Mustervergleiche:

Vergleich reiner ambulanter „Kostenerstattungstarife“ (TOP 5):

Vergleich inkl. Zahn & Krankenhaus (TOP 5):

Vergleiche für eine 35-jährige Person unter Verwendung der Referenzfunktion „Premium“ über Levelnine

 

Mustervergleich Kostenerstattung (nur ambulant)

Mustervergleich Kostenerstattung (inkl. Zahn & KH)

 

Und für Kinder?

Für Kinder beginnt der Versicherungsschutz schon ab 40 € monatlich. Kinder können natürlich auch ohne die Eltern versichert werden.

Fazit:

Vor allem zwei Anbieter stechen hier heraus: die Württembergische und die DKV. Beide sind nicht nur langjährig in dieser Art von Zusatzversicherung unterwegs, sondern haben sogar noch einige Variationen in petto:

Württembergische:

  • Tarif ohne Alterungsrückstellungen verfügbar
  • Zusätzlich besonders günstiger Einstiegstarif möglich (siehe unten)

DKV:

  • zwei Tarifserien verfügbar (KAMP / BMG)
  • beide auch mit SB wählbar (KAMP mit SB sogar effektiv günstiger als ohne)


Zu teuer? Der „Fels in der Brandung“ hat auch hier eine Lösung!

Aufgrund der aufgerufenen Beiträge von rund 200 € pro Monat kann und will nicht jeder Kunde freudestrahlend zugreifen. Doch auch diese müssen nicht leer ausgehen!

Die Württembergische ist hier mit einem einzigartigen Produkt am Start: einem Vorsorgetarif mit dem „gewissen Etwas“: AGU.

Die Vorsorgeleistungen hat der Kunde ab Beginn mitversichert. Sollte während der Vertragslaufzeit eine „schwere Krankheit“ gem. AVB diagnostiziert werden, wird der Tarif in den AKU (siehe oben) ohne Gesundheitsprüfung umgestellt!

Der Kunde erhält also dann die Leistung (und zahlt auch dann erst den entsprechenden Beitrag), wenn er sie wirklich benötigt. Die Erkältung muss er dann aber weiterhin als Kassenpatient „überstehen“….

Aber das Beste: Diese Variante gibt es für eine 35-jährige Person bereits für unter 40 € im Monat (siehe Leistungsübersicht im Anhang)! Eine gute und günstige Einstiegsmöglichkeit für Ihre Kunden , ein Ticket für die 1. Klasse des Gesundheitssystems zu lösen.

 

Mustervergleich AGU

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Einblick geben konnten und Ihren Appetit auf mehr geweckt haben.

Bei allen tiefergehenden Fragen stehen wir Ihnen wie immer auf den bekannten Wegen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Zeit.

 

Herzliche Grüße

 

Ihr insuro-Team

 

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