3. PKV trotz Corona?
Anlässlich eines Artikels in der taz vom 07.01.2021 möchten auch wir an dieser Stelle nochmal auf das Thema eingehen:
Wie kann ein Kunde trotz Corona PKV-Versichert werden?
Während die taz reißerisch von „Willkür“ schreibt, ordnen Fachzeitschriften das Thema neutraler ein (z.B. Versicherungsjournal vom 19.01.).
Kurz zusammengefasst:
Nach einer überstandenen Covid 19-Erkrankung mit leichtem Verlauf kann ein Kunde grundsätzlich versichert werden, in den meisten Fällen sogar ohne Erschwernis.
Bei schwereren Verläufen, bei denen Langzeitfolgen zu befürchten sind, ist eine individuelle Risikoprüfung erforderlich.
Ist ein Interessent bei Antragsstellung aktuell positiv getestet, wird der Antrag abgelehnt bzw. zurückgestellt.
Ob bereits ein negativer Test bei den Gesundheitsfragen angegeben werden muss, wird in der Tat unterschiedlich bewertet. Im Zweifel gilt auch hier: angeben, ausführlich beschreiben und bestenfalls Berichte beifügen.