1. Aus 18 mach 12: Änderungen in der GKV
Ab 2021 gibt es ein paar geänderte Regelungen in der GKV, die es für den Versicherten leichter machen, die Kasse zu wechseln oder in die PKV zu gehen.
Folgende Änderungen wird es geben:
- Die 18-monatige Bindungsfrist wird auf 12 Monate verkürzt. Dies gilt allerdings nach wie vor nicht, wenn der Versicherte einen Wahltarif abgeschlossen hat! Dann kann die Bindungsfrist weiterhin bis zu 36 Monate betragen.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers entfällt die Bindungsfrist komplett (Ausnahme auch hier: Wahltarif)
- Eine schriftliche Kündigung bei der alten Kasse und das Warten auf die Kündigungsbestätigung sind nicht mehr nötig. Ein neues elektronisches Meldeverfahren ermöglicht den Krankenkassen, Informationen über Beginn und Ende der Mitgliedschaft auszutauschen.
Nutzt also die Chance insbesondere in Hinblick auf Wechsler in die PKV, die bisher aufgrund der Bindungsfrist noch warten mussten!
PS: Bei einem Statuswechsel (-> Kunde wird versicherungsfrei, z.B. aufgrund Selbstständigkeit) gilt nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht und die Bindungsfrist entfällt.